Rechtliche Lage des Freifunk

Bensch, Hans-Peter info at hpbensch.de
Di Jun 6 10:47:42 CEST 2017


Korrespondenz mit Monic Meisel sowie der Entwurf des 3. Gesetzes zur
Änderung des

Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) und 1 Stellungnahme des Fördervereins freie
Netzwerke e.V. (freifunk.net) zu Eurer Information. Beste Grüße Peter

 

Von: Monic Meisel [mailto:monic at monic.de] 
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2017 09:14
An: info at hpbensch.de
Cc: info at freifunk-tuttlingen.de
Betreff: Re: Rechtliche Lage des Freifunk
Priorität: Hoch

 

Hallo Hans Peter,

 

der Text ist mittlerweile überholt, der Gesetzgeber bessert grade nach. Die
Änderung soll noch vor der Wahl dies verabschiedet werden ...

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-te
lemediengesetz-drei.html

 

Es liegt gerade zur Notifizierung bei EU. 

Vor allem hat Freifunk aber vorher das Risiko der Störerhaftung mit dem VPN
auf Vereine übertragen, die unter Providerprivileg fielen 
 dies ist mit der
Änderung dann nicht mehr nötig.Das bedeutet ein Stück zentralistische
Infrastruktur kann entfallen. 

 

Dazu auch der Vortrag von Reto Mantz:
https://wiki.freifunk.net/images/5/59/WLAN_WCW_2017_klein.pdf

 

Wichtig ist, das die Stadt das Ganze offen und nach den Freifunk Prinzipien
gestaltet, dass jede(r) das Netz erweitern kann und niemand überwacht oder
geblockt wird, sonst ist es kein Freifunk und darf sich nicht so nennen.

 

Beste Grüße, Monic

 

Am 30.05.2017 um 18:11 schrieb Bensch, Hans-Peter <info at hpbensch.de
<mailto:info at hpbensch.de> >:





Liebe Monic,

 

anlässlich eines Meetings der Führungskräfte unserer Stadtverwaltung
Tuttlingen kamen folgende rechtlichen Fragen zum Freifunk (nochmals) auf:

 

1.	Der hier beigefügte Artikel „Risiko für Kommunen“ aus dem Magazin
„Der Gemeinderat“ von 2/2017 lässt die Verwaltung befürchten, dass es eben
doch ein Risiko der Störerhaftung für die Stadt gäbe.

 

2.	Das Thema „Jugendschutz“ in den Bildungseinrichtungen
(allgemeinbildenden Schulen, Musikschule, Jugendkunstschule,
Stadtbibliothek) und im JugendKulturZentrum (JuKuZ) wird sehr ernst
genommen, da mit Beschwerden von Eltern gerechnet werde, wenn Minderjährige
über unser freies Freifunknetz kriminelle oder pornografische Inhalte
während ihres Aufenthaltes in diesen Einrichtungen auf ihr Smartphone
herunterladen. Was kann man dagegen tun?

 

Dazu sollte ich belastbare, rechtssichere Antworten geben können.

 

Hast Du präzise Informationen hierzu bzw. wie handhabt Ihr das in Berlin?

 

Mit besten Grüßen

 

Hans-Peter Bensch

 

_ _

 

Kontakt:

Hans-Peter Bensch

Ansprechpartner Freifunk Tuttlingen e. V. (i. Gr.)

Schumannstraße 45, D - 78532 Tuttlingen

Tel.:                +49 7461 140 73 64

Fax:                +49 7461 96 93 30

Mobil:            +49 171 216 20 68

Email:             <mailto:info at freifunk-tuttlingen.de>
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07_Risiko_fuer_Kommunen.pdf>

 

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